Es haben sich bereits mehrere der Unternehmen, die die Erstberatung in Anspruch genommen haben, entschieden, eine systemische Optimierung zu beauftragen.
Ab Januar 2014 wurde die Richtlinie geändert. Der Begriff der Wärmerückgewinnung ist weiter gefasst. Im Bereich Einzelmaßnahmen wurden die spezifischen Leistungen der Kompressoren neu bewertet, hierdurch sind nun auch kleinere Kompressoren im Rahmen der Einzelmaßnahme förderfähig. Spezielle zugelassene LED sind nun auch als Einzelmaßnahme förderfähig.Die Einzelmaßnahme beginnt nun schon ab 2.000 € und endet bei 30.000 € Investitionssumme.